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Der Abfindungsrechner berechnet die Lohnsteuer auf Abfindungen.
Der Abfindungsrechner. Sie kennen die Höhe Ihrer Abfindung aber nicht den Steuerabzug? Geben Sie die Abfindung und Ihr Bruttogehalt, Steuerklasse, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Ihr Alter ein und berechnen Sie die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit dem Abfindungsrechner. Prüfen Sie, ob die "Fünftelungsregelung" für Sie günstiger ist (das ist der häufigere Fall). Weitergehende Beratung, wie sich zum Beispiel ein Freibetrag bzw. Beteiligungsverluste auswirken oder wie Sie die Abfindung steuerfrei erhalten, können Sie unter info@steuerschroeder.de anfordern.