Das Programm berechnet für alle Lohnzahlungszeiträume ab 01.01.2004 die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Berücksichtigt werden auch Kinderfreibeträge sowie die besondere Lohnsteuertabelle B. Nach Änderung der Grunddaten erfolgt sofort die Änderung der Lohnsteuer- und der Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags.